Unsere
Kanzlei ist vorwiegend auf dem Gebiet des allgemeinen
Zivilrechts sowie des Wirtschaftsrechts tätig. So beraten
wir insbesondere mittelständische Unternehmer in wirtschaftsrechtlichen
Fragen. Über die im gesamten Bundesgebiet und dem europäischen
Ausland vertretene Deutsche AnwaltsCooperation (DAC),
dem Zusammenschluss einer Vielzahl von auf dem Gebiet
des Wirtschaftsrechts tätigen mittelgroßen Kanzleien,
bieten wir unseren Mandanten in jedem Falle kompetente
Beratung auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Im
Einzelfall greifen wir hierfür über die DAC auf Spezialisten
für die entsprechende Rechtsfrage zurück.
Wir beraten
unsere Mandanten auch bei der Organisation des Forderungsmanagements,
wobei wir bis hin zur Übernahme des gesamten Forderungseinzugs
auch die Schulung von Mitarbeitern im Unternehmen
zur eigenständigen Bearbeitung von Forderungssachen
anbieten.
Partner
unserer Anwaltskanzlei sind darüber hinaus als Dozenten
auch in der beruflichen Erwachsenenbildung engagiert.
Über
die weiteren einzelnen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
unserer Partner informieren Sie sich bitte auf den
jeweiligen namentlich bezeichneten Seiten unserer
Homepage.