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Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist von der Besonderheit geprägt, dass die Parteien in der Regel langfristig vertraglich aneinander gebunden sind. Neben der Interessenvertretung des Mandanten muss dem die rechtliche Vertretung von Mietern wie Vermietern Rechnung tragen.
Ich befasse mich mit allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes. Die Prüfung einer Betriebskostenabrechnung erledige ich ebenso wie die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung. Meine Tätigkeit ist bei allem Nachdruck in der Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten auch gerichtet auf eine streitarme Regelung. Ich trage damít der Tatsache Rechnung, dass Mieter und Vermieter wie Wohnungseigentümer regelmäßig auch nach Abschluss der Auseinandersetzung "miteinander können" sollten.
Wenn Sie mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren konfrontiert sind, beachten Sie bitte strikt und ohne Einschränkung: KEINERLEI ANGABEN GEGENÜBER POLIZEI ODER BEHÖRDEN zur Sache, ohne vorherige anwaltliche Beratung!
Beachten Sie bitte hierzu auch die Beiträge zu diesem Rechtsgebiet, die Sie auf der Seite "Aktuelles" finden.
Neben meinen Schwerpunkten bearbeite ich natürlich auch die vielen Fälle aus dem allgemeinen Zivilrecht. Zur Durchsetzung einer Vielzahl von Ansprüchen bedarf es keiner Spezialkenntnisse. Ich übernehme ein Mandat allerdings nur dann, wenn ich auch in der Lage bin, Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Eine Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens, z.B. Handwerkerleistungen, sind Werkverträge oder haben zumindest solche Elemente. In diesem zentralen Bereich können Sie auf meine kompetente Beratung zählen.
Gleich welche Größe Ihr Unternehmen hat, wenn Sie Leistungen erbringen oder Waren verkaufen, Sie werden es immer mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Kunden zu tun haben. Hier liegt eine meiner über 25 Jahre gewachsenen Kompetenzen.