Im Rahmen der Strassenverkehrsrecht bin ich umfassend für Sie tätig. Dies betrifft sowohl die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei
Verwicklung in Verkehrsunfälle. Hier arbeite ich mit Sachverständigen sowohl im Bereich der Prüfung von "Blitzern" wie auch der Unfallrekonstruktion. Dies umfasst insbeondere
- Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
- Führerscheinsachen (z.B. Alkohol- und Drogenfahrt)
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen
- Prüfung von Schadensersatzleistungen durch Versicherer
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Reform des Punktesystenms kommt am 1. Mai 2014
Neue Regelungen:
- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die bisherige Tilgungshemmung, nach der ein neuer Eintrag die Tilgungsfrist der alten Einträge hinderte, entfällt.
- Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
- Es gibt nur noch 3 Punktekategorien.
- Vormerkung - bis zu 3 Punkte
- Ermahnung - 4-5 Punkte
- Verwarnung - 6-7 Punkte
- Entziehung der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten.
- Punkteabbau durch Fahreignungsseminar: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. an Verkehrssicherheit einhergeht. Die
Wirksamkeit dieser Regelung wird zunächst über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet.
- Punkteabbau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5
Jahren.
- Punkteeintrag ab 60 €